Bewerbungskosten absetzen
Tipps zum Geldsparen bei Bewerbungskosten
Jeder musste sich schon mal einen neuen Job suchen und weiß, die damit verbundenen Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sind mit hohen Ausgaben verbunden. Vor allem bei der Anfertigung von vielen unterschiedlichen Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen im weiteren Umfeld kommt oft ein hoher Betrag zusammen, bis es mit dem neuen Job dann letztendlich funktioniert.
Es gibt allerdings eine einfache Möglichkeit, sich zumindest einen Teil der Bewerbungskosten wiederzuholen – Bewerbungskosten absetzen als Werbungskosten bei der Steuererklärung. Ohne Nachweise können dabei bereits bis zu 1.000,00 € berücksichtigt werden. Mit den entsprechenden Nachweisen noch mehr.
Bewerbungskosten = Werbungskosten
Unter Werbungskosten werden Kosten verstanden, die mit der Arbeitstätigkeit in Zusammenhang stehen. Dazu gehören auch die Kosten, die nötig sind, um überhaupt eine Erwerbstätigkeit beginnen zu können – die Werbungskosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewerbung, für die Werbungskosten beansprucht werden, erfolgreich war oder nicht. Die Kosten müssen nur bei der Jobsuche angefallen sein.
Durch das Bewerbungskosten absetzen wird die Steuerlast gemindert und Sie haben die Möglichkeit, eine Rückerstattung zu erhalten. Jeder Arbeitnehmer sollte diesen Aufwand für Werbungs- und Bewerbungskosten also unbedingt richtig und vollständig angeben.
Wer seine Bewerbungskosten absetzen will, hat dazu seit Neuestem sogar mehr Zeit. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung wurde bis zum 31. Juli verlängert.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erledigt, verlängert sich die Frist sogar bis zum 28.02. des Folgejahres.
Welche Bewerbungskosten können abgesetzt werden?
Im Folgenden werden die Bewerbungskosten aufgezählt, die im Rahmen der Steuererklärung abgesetzt werden können. Dabei sollten, auch wenn für Beträge unter 1.000,00 € keine Belege notwendig sind, trotzdem alle Quittungen aufgehoben werden, falls doch mal eine Nachfrage erfolgt.
Zunächst können Kosten für Bewerbungsmaterialien als Bewerbungskosten abgesetzt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Bewerbungsmappen, Klarsichthüllen, Briefpapier, Druckerpatronen, Kopien, Briefumschläge, Briefmarken uvm.
Bei Drucker, Scanner und Monitor wird ein beruflicher Anteil von 50 Prozent akzeptiert, da diese Geräte meistens auch privat genutzt werden. Ansonsten muss ein Nachweis über die Dauer der beruflichen Nutzung erbracht werden.
Sie können hingegen die Kosten für Computer oder Multifunktionsgeräte vollständig als Bewerbungskosten absetzen. Dafür dürfen die Geräte einen Wert von 952,00 € nicht überschreiten.
Sind die Geräte teurer gewesen, so kann eine Abschreibungsmethode in den Folgejahren genutzt werden.
Sie können ebenfalls Kosten für das Eigenmarketing als Bewerbungskosten absetzen. Dazu gehören etwa Ausgaben für Bewerbungsfotos, Bewerbungsvideos, Stelleninserate, Online Anzeigen, einen professionellen Bewerbungsdienst, anteilige Telefonkosten oder anteilige Kosten für den Internetzugang.
Manchmal werden Kosten dieser Art abgelehnt, etwa die anteiligen Kosten für das Telefon oder Internet. Einen Versuch ist es allerdings wert, vor allem, wenn Sie einer der folgenden Berufsgruppen angehören:
– Lehrer (Unterrichtsvorbereitung von zuhause)
– Angestellte im Home Office
– Vertriebsmitarbeiter, die im Außendienst tätig sind
Des Weiteren können Sie auch Kosten für die Recherche nach einer neuen Arbeitsstelle und damit verbundene Dienstleistungen als Bewerbungskosten absetzen.
Dazu gehören beispielsweise die Kosten für Bücher oder Zeitschriften, Kurse oder Seminare für die Arbeitsplatzsuche oder Beglaubigungen und Übersetzungskosten.
Eine weitere Möglichkeit zur Absetzung sind Reisekosten. Dabei handelt es sich um die Kosten, die bei den Fahrten zu den Vorstellungsgesprächen entstehen. Sind die Vorstellungsgespräche weit von Ihrem aktuellen Wohnort entfernt, können auch leicht Übernachtungs- und Verpflegungsgebühren entstehen. Diese können Sie ebenfalls als Bewerbungskosten absetzen.
Für die Fahrtkosten wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer berücksichtigt. Neben den Spritkosten können Sie auch Parkgebühren oder Tickets für Bus oder Bahn als Bewerbungskosten absetzen.
Für eine Verpflegungspauschale werden 14,00 € berücksichtigt, wenn Sie durch das Vorstellungsgespräch zwischen 8 und 24 Stunden von zu Hause weg sind. Bei Abwesenheitszeiten von einem Tag beträgt die Pauschale 28,00 €. Für eine Übernachtung können Sie 20,00 € als Bewerbungskosten absetzen.
Eintragung der Bewerbungskosten bei der Steuererklärung
Die Steuererklärung ist gerade für Berufsanfänger nicht ganz leicht durchzuführen. Wo Bewerbungskosten eingetragen werden können, muss erst einmal herausgefunden werden.
Für die Berücksichtigung als Werbungskosten ist die Anlage N nötig. Zunächst werden dort die Einkünfte verzeichnet, auf der zweiten Seite besteht dann die Möglichkeit, die Werbungskosten abzusetzen. Wer mit dem Platz nicht auskommt, kann unter weitere Werbungskosten einen Vermerk machen.
Auch wenn grundsätzlich keine Nachweise nötig sind, sollten die Quittungen direkt mit eingereicht werden, um Nachfragen zu vermeiden. Wer arbeitslos ist, muss ohnehin seine Bemühungen bei der Arbeitssuche nachweisen. Es sollte auch die Schreiben der Unternehmen eingereicht werden, bei denen eine Bewerbung erfolgt ist. Wurden von diesen Unternehmen Fahrtkosten erstattet, können diese nicht noch einmal bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Bewerbungskosten absetzen – einzeln oder pauschal
Die Bewerbungskosten können entweder einzeln oder pauschal abgerechnet werden. Für die Einzelabrechnung sind für sämtliche Ausgaben Belege notwendig. Ansonsten können auch Pauschalen angegeben werden. Diese sollten allerdings als Grundlage die Pauschalen haben, die auch das Finanzamt veranschlagt.
Pro schriftlicher Bewerbung beträgt die Pauschale zwischen 10,00 und 15,00 €. Für eine E-Mail-Bewerbung gibt es 2,50 €. Hinzu kommen noch die Fahrt- und Übernachtungskosten. Es gibt allerdings keinen Anspruch auf die Berücksichtigung einer solchen Pauschale. Letztendlich liegt es in dem Ermessen des Sachbearbeiters, was für eine Pauschale angesetzt wird. Es gibt auch ein Urteil vom Finanzgericht Köln, in dem nur 8,50 € als Pauschale für eine Bewerbung berücksichtigt werden. Viele Finanzämter orientieren sich an diesem Gerichtsurteil.
Bis zu 1.000 € können nur Pauschalen als Absetzung berücksichtigt werden. Erst, wenn diese Pauschale überstiegen worden ist, können die tatsächlichen Kosten als Bewerbungskosten abgesetzt werden.
Die Absetzung von Online-Bewerbungen
Auch vor den Bewerbungen macht die Digitalisierung nicht Halt. Viele Bewerbungen können daher auch nur noch online eingereicht werden. Dabei fallen natürlich viele Kosten weg. Eine Bewerbungsmappe ist dann nicht mehr nötig, genauso wie Portokosten oder Kosten für das Drucken der Bewerbung.
Trotzdem können auch bei dieser Art von Bewerbung Bewerbungskosten abgesetzt werden.
Denn es entstehen trotzdem noch Kosten, etwa für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch. Auch bei einer Online-Bewerbung können diese Kosten selbstverständlich abgesetzt werden. Auch Kosten für ein Bewerbungsseminar oder Bewerbungscoaching können auch bei Online Bewerbungen abgesetzt werden.
Übernahme der Bewerbungskosten vom Arbeitsamt
Werden Bewerbungskosten von der Steuer abgesetzt, so muss der Bewerber lange Zeit in Vorleistung treten. Denn die Steuerklärung kann immer erst nach dem Ende des Kalenderjahres eingereicht werden. Danach dauert es noch eine gewisse Zeit, bis das Finanzamt die Steuererklärung endgültig bearbeitet hat. Erst dann kommt es zur Auszahlung der Steuererstattung.
Wer arbeitslos ist oder nur einen geringen Verdienst hat, kann meistens nicht so lange in Vorleistung treten. Oft übernimmt auch der zukünftige Arbeitgeber Kosten, etwa für die Fahrt oder eine nötige Übernachtung.
Ist dies allerdings nicht der Fall und kann auf die Steuererstattung nicht gewartet werden, so gibt es noch die Möglichkeit, Bewerbungskosten beim Arbeitsamt oder Jobcenter geltend zu machen. Hier können vor allem Fahrtkosten oder Kosten für angemessene Kleidung berücksichtigt werden.
Für diese Unterstützung gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch. Der jeweilige Sachbearbeiter kann im Rahmen der Ermessensausübung frei entscheiden, ob und welchen Zuschuss er Ihnen gewährt. In Eingliederungsvereinbarungen sind oft Pauschalen für Bewerbungen enthalten, meistens 5,00 € pro Bewerbung. Außerdem muss mittels Formular ein Nachweis über das Bewerbungsbemühen erbracht werden. Letztendlich entscheidet das Arbeitsamt oder das Jobcenter, wieviel an Bewerbungskosten in einem Jahr anerkannt werden kann. Dafür gibt es ein sogenanntes Vermittlungsbudget. Das jährliche Maximum beträgt 260,00 € (also 52 Bewerbungen). Darüberhinausgehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Auch wenn die realen Kosten oftmals höher sind, so hilft dieser Betrag zumindest dabei, die Kosten zu decken.
Ist in der Eingliederungsvereinbarung keine Angabe zu den Bewerbungskosten vorhanden, so muss die Übernahme selbstständig beantragt werden und zwar vor deren Entstehung.